Was ist die Dekonsolidierungsmitteilung?
Die elektronische Mitteilung der CBSA informiert Frachtführer, Lagerbetreiber und Spediteure darüber, dass die CBSA die Übertragung der Frachtkontrolle von einer konsolidierten Sendung auf die dazugehörigen separaten Sekundärrechnungen, wie vom Spediteur bereitgestellt, genehmigt hat house . Die Dekonsolidierungsmitteilung ist nur eine Nachricht, die als Teil einer größeren Gruppe von Nachrichten verfügbar ist, die als CBSA eManifest Notices bekannt sind.
Die Dekonsolidierungsmitteilung fungiert als elektronischer Bericht an Lagerbetreiber, der sie darüber informiert, dass sie Spediteuren die Kontrolle über die Fracht in der Konsolidierung überlassen können.
Derzeit ist die Dekonsolidierungsmitteilung eine optionale Mitteilung und Kunden müssen sich bei der CBSA registrieren, wenn sie sie erhalten möchten. In Fällen, in denen ein Spediteur die Dekonsolidierungsmitteilung nicht in elektronischem Format erhalten kann und der Lagerbetreiber sie nicht erhält, kann der Spediteur eine Papierkopie der EDI-Mitteilung ausdrucken und dem Lagerbetreiber zukommen lassen. Die Papierkopie der Dekonsolidierungsmitteilung ermächtigt den Lagerbetreiber in der Regel, dem Spediteur die Übernahme der mit der primären CCN (Cargo Control Number) verbundenen Sendungen zu gestatten.
CBSA Update - Dekonsolidierungsmitteilung - Papieroptionen für Lagerbetriebe, Terminalbetreiber und Spediteure
Die aktualisierte Zollmitteilung 16-20 enthält Informationen für Terminalbetreiber, Lagerbetreiber und Spediteure über die Dekonsolidierungsmitteilung und das Verfahren zur Freigabe von Sendungen an Spediteure durch den Lagerbetreiber.
Der Zeitplan für die Umsetzung
- Die Customs Notice 17-20 trat am 21. Juni 2017 in Kraft.
- Am29. Juni 2016 ermöglichte es die CBSA ihren Kunden, die Dekonsolidierungsmitteilung zu erhalten.
- Am23. Mai 2017 veröffentlichten die Canada Border Control Services die Zollmitteilung 17-15, in der angekündigt wurde, dass für elektronische house Rechnungen ein neuer Zeitplan für die Einführung gilt. Der neue freiwillige Zeitplan würde für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Zollmitteilung gelten.
Was ist neu an der Dekonsolidierungsmitteilung?
Während die Dekonsolidierungsmitteilung früher nur für Teilnehmer verfügbar war, die EDI nutzten, können Spediteure die Dekonsolidierungsmitteilung jetzt über das eManifest Portal abrufen.
Spediteure müssen sicherstellen, dass einzelne Sendungen (Rücken an Rücken) die Freigabe der CBSA haben, bevor sie sie aus dem Lager abholen.
Wenn die CBSA eine Sendung mit einer Risikobewertung versieht, die durch ein "HOLD" gekennzeichnet ist, muss der Spediteur dafür sorgen, dass die Sperrung der Sendung aufgehoben wird, bevor er die Sendung aus dem Lagerhaus entfernt. Dies gilt auch in Fällen, in denen die CBSA eine Deconsolidation Notice übermittelt hat.
Während die Dekonsolidierungsmitteilung für die verschiedenen Parteien, die sich registrieren müssen, um die Mitteilung zu erhalten, optional ist, ermutigt die CBSA Lagerhaus- und Terminalbetreiber, Spediteure und Frachtführer, sich zu registrieren. Dadurch wird den Spediteuren die Umstellung auf den elektronischen Austausch von house Rechnungen erleichtert. Dies wird auch zu einer Verringerung der Papierdokumentation für alle am Frachtkontroll- und Transportprozess beteiligten Parteien führen.
Die verfügbaren Papieroptionen
In Fällen, in denen eine der an der Beförderung der Fracht beteiligten Parteien die Deconsolidation Notice nicht erhalten hat oder nicht erhalten kann, bietet die CBSA die folgenden Papieroptionen an:
Drucken Sie EDI-Deconsolidierungsmitteilungen im Rohformat aus
Es ist nun möglich, eine Kopie der EDI-Nachricht auszudrucken, die dann dem Lagerbetreiber zur Verfügung gestellt werden kann.
Sobald der Lagerbetreiber den Ausdruck der EDI-Nachricht hat, erlaubt er dem Spediteur, die Sendung(en) aus dem Lager zu holen.
Der Spediteur hat auch die Möglichkeit, ein lesbares Dokument zu erstellen, das an die EDI-Rohnachricht angehängt werden kann. Einige der Informationen, die in dem Dokument für den Lagerbetreiber enthalten sein müssen, sind:
- Die Frachtkontrollnummern (CCNs) der entsprechenden house Rechnungen
- Die vorhergehende Frachtkontrollnummer (primary CCN) der Konsolidierung
Drucken Sie die House Bill Close Message direkt aus dem CBSA-Portal aus.
Spediteure haben die Möglichkeit, die House Bill Close Nachricht auszudrucken, die sie dann dem Border Services Officer (BSO) vorlegen können.
Der BSO prüft und stempelt das Dokument
Der Spediteur kann dann das abgestempelte Dokument an den Lagerbetreiber weiterleiten
Der Lagerbetreiber überlässt dann dem Spediteur die Kontrolle über die Sendung
Eine Reproduktion des CCD (Cargo Control Document) mit der dazugehörigen House Bill CCN, die auf dem Dokument vermerkt ist.
Der Spediteur legt eine Kopie des Frachtkontrolldokuments mit den zugehörigen house Rechnungsnummern vor, damit die BSO das Dokument überprüfen und abstempeln kann.
BSO prüft und stempelt die Vorderseite des Dokuments
Der Spediteur übergibt die ausgedruckte Reproduktion des Dokuments an den Lagerbetreiber
Der Lagerbetreiber beauftragt den Spediteur mit der Abholung der Sendung(en)
Andere Änderungen
Spediteure, die dem Lagerbetreiber leserfreundliche EDI-Dekonsolidierungsmitteilungen anbieten möchten, müssen diese der EDI-Nachricht beifügen. Der entsprechende Überweisungsbeleg, der in diesem Prozess verwendet werden muss, ist die EDI-Nachricht.
Absatz 66 des Memorandums D4-1-4 legt die Anforderungen fest, die Lagerbetreiber bei der Führung von Aufzeichnungen und Büchern gemäß dem Code für Zollfreilager einhalten müssen.
Fazit
Die CBSA beabsichtigt, ihre Kunden bei der Umstellung auf Deconsolidation Notices auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung von eManifest zu unterstützen. Mit Hilfe von Vorschriften, Zeitplänen, speziellen Kundenbetreuungsaktivitäten und Online-Ressourcen können die verschiedenen Partner alle erforderlichen Informationen erhalten.



