
Die eFiling-Vorschrift der CPSC ist in Kraft getreten: Was Fachleute aus der Branche jetzt wissen müssen
Die Frist liegt hinter Ihnen, nicht vor Ihnen. Am 8. Juli 2026 trat die eFiling-Verpflichtung der CPSC in Kraft. Nicht „wird in Kraft treten“, sondern ist bereits in Kraft getreten. Wenn Sie von der CPSC regulierte Verbraucherprodukte importieren, hat sich die Art und Weise, wie Sie diese zertifizieren, bereits geändert. Das bedeutet in der Praxis Folgendes: Die Daten der Konformitätsbescheinigung werden nun elektronisch übermittelt – und zwar zum Zeitpunkt der Einfuhr. Nicht auf Anfrage. Nicht nachträglich. Bei jeder einzelnen Einfuhr. Dies ist keine bloße Änderung der Formalitäten. Es verändert grundlegend








