CSMS # 66319804 - GUIDANCE: Aktualisierte Anleitung zur Einreichung von Ersatzpflichten
U.S. Customs and Border Protection schickte diese Meldung um 09/23/2025 12:16 PM EDT
Cargo Systems Nachrichtendienst
CSMS # 66319804 - GUIDANCE: Aktualisierte Anleitung zur Einreichung von Ersatzpflichten
Mit dieser Nachricht werden die CSMS #65475725, 65829726 und 66242844 aktualisiert, um eine aktualisierte Anleitung für die Einreichung von Ersatzzollklassifikationen nach Kapitel 99 des Harmonisierten Zolltarifs der Vereinigten Staaten (HTSUS) für bestimmte Einfuhren aus Mitgliedsländern der Europäischen Union, Japan und dem Vereinigten Königreich zu geben.
ANWEISUNGEN FÜR DIE EINGABE VON DATEN
Dieser Leitfaden enthält aktualisierte Anweisungen für Importeure, Makler und Antragsteller zur Einreichung von Einträgen bei der U.S. Customs and Border Protection (CBP), die bestimmte Einfuhren aus Mitgliedsländern der Europäischen Union, Japan und dem Vereinigten Königreich betreffen, die einem Ersatzzollsatz unter den Positionen 9903.02.20, 9903.02.73, 9903.94.41, 9903.94.43 und 9903.94.32 des HTSUS unterliegen. Siehe Federal Register Notices 90 FR 37963, 90 FR 27851 und 90 FR 44638. Es gibt keine Änderungen an den Anweisungen für die Meldung von Zöllen unter anderen Klassifikationen des Kapitels 99 für Mitgliedsländer der Europäischen Union, Japan und das Vereinigte Königreich.
UPDATE
HTSUS 9903.02.20, Gegenseitiger Zolltarif der EU:
Für ein Erzeugnis der Europäischen Union mit einem Zollsatz in Spalte 1 von weniger als 15 Prozent beträgt die Summe aus Spalte 1 und dem gegenseitigen Zolltarif 15 Prozent.
- Melden Sie den Zollbetrag von 15 Prozent unter der Position 9903.02.20.
- Melden Sie 0 Zollbetrag und Zeilenwert für die Einreihung in die Kapitel 1 bis 97 HTSUS.
HTSUS 9903.02.73, Gegenseitiger Zolltarif für Japan:
Für ein Erzeugnis aus Japan mit einem Zollsatz in Spalte 1 von weniger als 15 Prozent beträgt die Summe aus dem Zollsatz in Spalte 1 und dem gegenseitigen Zolltarif 15 Prozent.
- Melden Sie den Zollbetrag von 15 Prozent auf Position 9903.02.73.
- Melden Sie 0 Zollbeträge und den Zeilenwert für die Einreihung in die Kapitel 1 bis 97 HTSUS.
HTSUS 9903.94.41, Automobilzollsatz nach Abschnitt 232 für Japan:
Für ein Automobil, das ein Erzeugnis Japans mit einem Zollsatz von weniger als 15 Prozent ad valorem in Spalte 1 ist, beträgt der Gesamtzollsatz nach Spalte 1 und Abschnitt 232 15 Prozent.
- Melden Sie den Zollbetrag von 15 Prozent auf Position 9903.94.41.
- Melden Sie den Zollbetrag 0 und den Zeilenwert für die Klassifizierung nach Kapitel 87 HTSUS.
HTSUS 9903.94.43, Zollsatz für Kraftfahrzeugteile nach Abschnitt 232:
Für ein Kraftfahrzeugteil, das ein Erzeugnis Japans mit einem Zollsatz von weniger als 15 Prozent ad valorem in Spalte 1 ist, beträgt der Gesamtzollsatz von Spalte 1 und Abschnitt 232 15 Prozent.
- Melden Sie den Zollbetrag von 15 Prozent auf Position 9903.94.43.
- Melden Sie 0 Zollbeträge und den Zeilenwert für die Einreihung in die Kapitel 1 bis 97 HTSUS.
HTSUS 9903.94.32, Vereinigtes Königreich, Abschnitt 232, Kfz-Teile:
Für ein Kfz-Teil, das ein Erzeugnis des Vereinigten Königreichs mit einem Zollsatz von weniger als 10 Prozent ad valorem in Spalte 1 ist, beträgt der Gesamtzollsatz der Spalte 1 und des Abschnitts 232 10 Prozent.
- Melden Sie den Zollbetrag von 10 Prozent auf Position 9903.94.32.
- Melden Sie 0 Zollbeträge und den Zeilenwert für die Einreihung in die Kapitel 1 bis 97 HTSUS.
AUSNAHME FÜR RÜCKERSTATTUNG:
Wenn Importeure planen, einen Antrag auf Rückerstattung des Zolls für Spalte 1 für ein Automobil zu stellen, das ein Produkt Japans ist, oder für ein Automobilteil, das ein Produkt Japans oder des Vereinigten Königreichs ist und den HTSUS-Klassifikationen 9903.94.41, 9903.94.43 oder 9903.94.32 mit kombinierten Zollsätzen unterliegt, sind die Zölle nach Abschnitt 232 nicht rückerstattungsfähig. Melden Sie die Zölle wie folgt
Für eine Zeile mit HTSUS 9903.94.41 oder 9903.94.43 geben Sie den Zollbetrag in Spalte 1 und den Zeilenwert in der Klassifizierung von Kapitel 1 bis 97 an, und geben Sie den Zollbetrag auf der Grundlage der Differenz zwischen 15 Prozent und dem Tarif in Spalte 1 in Kapitel 99 HTSUS an.
Für eine Zeile mit HTSUS 9903.94.41 oder 9903.94.43 geben Sie den Zollbetrag in Spalte 1 und den Zeilenwert in der Klassifizierung von Kapitel 1 bis 97 an, und geben Sie den Zollbetrag auf der Grundlage der Differenz zwischen 15 Prozent und dem Tarif in Spalte 1 in Kapitel 99 HTSUS an.
Beispiel:
Für ein Automobil, das ein Produkt aus Japan ist und unter HTSUS 8703.22.01 klassifiziert wird, beträgt der Zollsatz in Spalte eins 2,5 Prozent. Der kombinierte Gesamtzollsatz aus Spalte eins und Abschnitt 232 unter HTS 9903.94.41 beträgt 15 Prozent.
Für HTSUS 8703.22.01 melden Sie den Zollbetrag auf der Grundlage des 2,5-Prozent-Satzes.
Für HTSUS 9903.94.41 melden Sie den Zollbetrag auf der Grundlage des Zollsatzes von 12,5 Prozent (15 Prozent - 2,5 Prozent).
Beantragen Sie auf dem Rückerstattungsantrag nur den 2,5-Prozent-Zollbetrag aus Spalte eins. Der Zoll nach Abschnitt 232 ist nicht rückerstattungsfähig.
KORREKTUR NACH DER ZUSAMMENFASSUNG:
Importeure, die möglicherweise die Gesamtzollbeträge in den Zeilen der Eingangszusammenfassung mit den Positionen 9903.02.20, 9903.02.73, 9903.94.41, 9903.94.43 und 9903.94.32 des HTSUS falsch angegeben haben, sollten eine nachträgliche Berichtigung einreichen, um ihre Eingangszusammenfassung zu aktualisieren.
Wenn Sie bei der Einreichung einer Eingangszusammenfassung auf Fehler stoßen, wenden Sie sich an Ihren CBP-Kundenbetreuer oder den ACE Help Desk.
Zugehörige Nachrichtennummer(n): 65475725, 65829726, 66242844