Sehr geehrter Kunde,
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde hat ein neuesPortal zum Thema Zwangsarbeiteingerichtet, das den Einreichungsprozess für Überprüfungsanträge im Zusammenhang mit Sendungen, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit zurückgehalten oder ausgeschlossen wurden, zentralisiert.
Ab dem 21. Januar 2026 ist die Nutzung dieses Portals für die folgenden Arten von Überprüfungenobligatorisch:
- Zurückhaltungsanordnung/Prüfung der Zulässigkeit
- Überprüfung der Anwendbarkeit des Gesetzes zur Verhinderung von Zwangsarbeit der Uiguren (UFLPA)
- Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gemäß UFLPA
- Anträge auf Ausnahmegenehmigungen gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Gegner Amerikas durch Sanktionen (CAATSA)
Zugang zum Portal und Ressourcen:
- Portal-Anmeldung:https://flportal.cbp.gov/s/login/
- Kurzanleitung:https://www.cbp.gov/document/guides/how-submit-review-requests-forced-labor-portal
- Anleitungsvideo:https://www.dhs.gov/medialibrary/assets/video/61282
- Weitere Ressourcen finden Sie unter:www.cbp.gov/trade/forced-labor
Für Anfragen zum Portal selbst hat die CBP folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: ForcedLabor@cbp.dhs.gov als Ansprechpartner benannt.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Support-Team unter service@customscity.com.
Vielen Dank für Ihre anhaltende Zusammenarbeit mit CustomsCity. Wir sind weiterhin bestrebt, Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu unterstützen.
Mit freundlichenGrüßen,
Das CustomsCity-Team